Plausibilitätsprüfung I Transformationsberatung Automobilzulieferer Niedersachsen Plausibilitätsprüfung I Transformationsberatung Automobilzulieferer Niedersachsen Hinweis “(…) Die Handlungsempfehlung muss konkrete Maßnahmen vorschlagen und eine Anleitung zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis enthalten. Das Beratungsunternehmen übermittelt die Unterlagen dem Zuwendungsempfänger sowie ggf. der Einzelbetriebsstätte und dokumentiert das Ende der Beratung. Der Zuwendungsempfänger hat die Unterlagen der Transformationsagentur nach Abschluss der Beratung vorzulegen. Diese prüft daraufhin die antragsmäßige Leistung auf Plausibilität und teilt ihr Ergebnis im Anschluss dem Zuwendungsempfänger und der Bewilligungsbehörde mit.” (s. Richtline Nummer 6.5). Angaben zum zu beratenden Unternehmen (Zuwendungsempfänger) Unternehmen Unternehmensname / zu beratende Betriebsstätte Persönliche Angaben der Kontaktperson im Unternehmen Titel Vorname Nachname Funktion bzw. Position Angaben Beratungsunternehmen (Leistungserbringer*in) Name Name des Beratungsunternehmens, Name des Beratungsnetzwerkes Titel Berater*in Vorname Berater*in Nachname Berater*in plus1 Hinzufügen minus1 Entfernen Plausibilität Der Plausibilitätsprüfung liegen folgende Unterlagen zugrunde: Hier bitte die geprüften Beratungsprotokolle & die Handlungsempfehlung mit Eingangsdatum auflisten. Die antragsmäßige Leistung der Beratungsprotokolle sowie der Handlungsempfehlung gem. Richtline ist erbracht: Ja Nein Begründung: Plausibilitätsprüfung seitens der TA durchgeführt von: Irene StrootChristina WaliczekAndreas Möller Rechtsverbindliche Unterschrift * signature keyboard Löschen Datum Senden Falls Du menschlich bist, lasse dieses Feld leer.