Plausibilitätsprüfung I Transformationsberatung Automobilzulieferer Niedersachsen

Plausibilitätsprüfung I Transformationsberatung Automobilzulieferer Niedersachsen

Hinweis

“(…) Die Handlungsempfehlung muss konkrete Maßnahmen vorschlagen und eine Anleitung zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis enthalten. Das Beratungsunternehmen übermittelt die Unterlagen dem Zuwendungsempfänger sowie ggf. der Einzelbetriebsstätte und dokumentiert das Ende der Beratung. Der Zuwendungsempfänger hat die Unterlagen der Transformationsagentur nach Abschluss der Beratung vorzulegen. Diese prüft daraufhin die antragsmäßige Leistung auf Plausibilität und teilt ihr Ergebnis im Anschluss dem Zuwendungsempfänger und der Bewilligungsbehörde mit.” (s. Richtline Nummer 6.5).

Angaben zum zu beratenden Unternehmen (Zuwendungsempfänger)

Unternehmensname / zu beratende Betriebsstätte

Persönliche Angaben der Kontaktperson im Unternehmen

Angaben Beratungsunternehmen (Leistungserbringer*in)

Name des Beratungsunternehmens, Name des Beratungsnetzwerkes

Plausibilität

Hier bitte die geprüften Beratungsprotokolle & die Handlungsempfehlung mit Eingangsdatum auflisten.
Die antragsmäßige Leistung der Beratungsprotokolle sowie der Handlungsempfehlung gem. Richtline ist erbracht: